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AKQR-Richtlinien und Planungsunterlagen für keramische Rüttelbeläge

Helle keramische Bodenplatten mit schmalen Fugen und freiliegendem, gerilltem Mörtelbereich während der Verlegung.

Technische Grundlagen für die Planung und Ausführung hochbelastbarer keramischer Bodenbeläge

Keramische Bodenbeläge im Rüttelverfahren werden insbesondere dort eingesetzt, wo Bodenflächen dauerhaft hohen mechanischen Belastungen standhalten müssen. Typische Einsatzbereiche sind Industrie- und Produktionshallen, Einkaufszentren, Baumärkte, Bäckereien, Kfz-Werkstätten und Ausstellungshallen.

Die Richtlinien des Arbeitskreises Qualitätssicherung Rüttelbeläge (AKQR) beschreiben die technischen Anforderungen an die Herstellung dieser Bodenbeläge. Sie dienen als fachliche Grundlage für die Planung, Materialauswahl und Ausführung keramischer Rüttelbeläge.

Die aktuelle Ausgabe vom September 2026 ersetzt die Richtlinien vom August 2021. Sie behandelt unter anderem den tragenden Untergrund, die Zusammensetzung des Bettungsmörtels, geeignete keramische Bodenbelagsmaterialien, Verarbeitungsbedingungen, Bewegungsfugen und die Qualitätssicherung.

Auf dieser Seite finden Architekten, Fachplaner, Ausschreibende und ausführende Unternehmen die wichtigsten Anforderungen im Überblick sowie die zugehörigen technischen Dokumente.

Was ist das Rüttelverfahren für keramische Bodenbeläge?

Das Rüttelverfahren ist eine mechanisierte Verlegetechnik zur Herstellung besonders belastbarer keramischer Bodenbeläge.

Dabei werden keramische Fliesen oder Platten in ein frisch vorbereitetes Zementmörtelbett mit Kontaktschicht eingelegt. Anschließend werden sie mithilfe von Flächenrüttlern oder Rollenrüttlern mechanisch eingerüttelt.

Durch die gleichmäßige und intensive Verdichtung entsteht eine kompakte Konstruktion aus keramischem Oberbelag, Kontaktschicht und Bettungsmörtel.

Das Verfahren ermöglicht eine rationelle Herstellung großer Bodenflächen mit hoher mechanischer Widerstandsfähigkeit.

Zu den wesentlichen Eigenschaften gehören:

  • Hohe Belastbarkeit gegenüber mechanischer Beanspruchung
  • Gute Lastverteilung durch das verdichtete Mörtelbett
  • Dauerhafte Verbindung von keramischem Belag und Bettung bei fachgerechter Ausführung
  • Wirtschaftliche Verlegung größerer Flächen
  • Langlebige und gut zu reinigende keramische Oberflächen
Die Eignung für ein konkretes Bauvorhaben hängt insbesondere von der Untergrundkonstruktion, den verwendeten Materialien und den zu erwartenden Belastungen ab.

Welche Anforderungen gelten für den tragenden Untergrund?

Der tragende Untergrund bildet die Grundlage für die dauerhafte Funktionsfähigkeit eines keramischen Rüttelbelags.

Gemäß Kapitel 3 der AKQR-Richtlinien muss die Unterkonstruktion:

  • ausreichend tragfähig sein,
  • ausreichend trocken sein,
  • gegen Bodenfeuchtigkeit beziehungsweise nicht drückendes Wasser abgedichtet sein.

Die erforderlichen Abdichtungsmaßnahmen sind bereits während der Planung zu berücksichtigen. Die Richtlinien verweisen hierfür unter anderem auf die einschlägigen Abdichtungsnormen.

Welches Gefälle benötigt ein keramischer Rüttelbelag?

Wenn Flüssigkeiten über die Bodenfläche abgeleitet werden sollen, ist das notwendige Gefälle bereits im tragenden Untergrund vorzusehen.

Bei ebenen keramischen Fliesen und Platten ist im Allgemeinen ein Gefälle von 1 % bis 2 % anzusetzen.

Bei profilierten, strukturierten oder rauen Oberflächen können größere Gefälle erforderlich werden.

Die konkrete Gefälleplanung muss auf die Nutzung, Oberflächenbeschaffenheit und Entwässerung abgestimmt werden.

Welche keramischen Fliesen und Platten sind für das Rüttelverfahren geeignet?

Die AKQR-Richtlinien stellen besondere Anforderungen an die mechanische Belastbarkeit und Materialqualität der verwendeten keramischen Fliesen und Platten.

Als Bodenbelagsmaterialien kommen insbesondere infrage:

  • Trockengepresste keramische Fliesen und Platten nach DIN EN 14411, Gruppen BIa und BIb
  • Bodenklinkerplatten nach DIN 18158

Welche Mindestdicke müssen Fliesen für Rüttelbeläge haben?

Die keramischen Fliesen und Platten müssen gemäß AKQR-Richtlinien eine Mindestdicke von 14 mm aufweisen.

Neben der Materialdicke ist die Bruchkraft von besonderer Bedeutung. Sie muss zur vorgesehenen Beanspruchung des Bodenbelags passen.

Welche Fliesenformate sind im Rüttelverfahren möglich?

Die Richtlinien sehen im Allgemeinen quadratische, rechteckige oder sechseckige Formate mit einer maximalen Kantenlänge von 30 cm beziehungsweise einer Formatfläche von 900 cm² vor.

Bei angepasster Vorgehensweise können auch Fliesen mit einer Kantenlänge bis 60 cm verwendet werden.

Die Wahl des geeigneten Formats richtet sich insbesondere nach der späteren Belastung, den Materialeigenschaften und den Anforderungen an die Ausführung.

Welche Anforderungen gelten für den Bettungsmörtel?

Der Bettungsmörtel ist eine wesentliche Komponente des Rüttelbelags. Er trägt zur Lastverteilung und zur Herstellung einer kompakten Belagskonstruktion bei.

Nach den AKQR-Richtlinien werden üblicherweise erdfeuchte Mörtelmischungen aus Sand, Kies, Zement und Wasser eingesetzt.

Als Bindemittel kommen geeignete Normalzemente nach DIN EN 197-1 zum Einsatz. Geeignete Gesteinskörnungen werden unter anderem in DIN EN 12620 und DIN EN 13139 beschrieben.

Welche Mindestdicke benötigt das Mörtelbett?

Die Mindestdicke der Bettungsmörtelschicht richtet sich nach der gewählten Konstruktion.
KonstruktionsartMindestdicke des Bettungsmörtels
Verbundkonstruktion
40 mm
Konstruktion auf Trennschicht
65 mm
Konstruktion auf Dämmschicht
85 mm

Bei höheren Belastungen können zusätzliche statische Berechnungen und größere Schichtdicken erforderlich sein.

Welche Festigkeitsanforderungen gelten?

Die erforderlichen Festigkeitsklassen des erhärteten Bettungsmörtels unterscheiden sich je nach Konstruktion.

KonstruktionsartFestigkeitsanforderung
Im Verbund

Druckfestigkeitsklasse C16

Auf Trennschicht

Druck-/Biegefestigkeitsklasse C16/F3

Auf Dämmschicht

Biegefestigkeitsklasse F4

Die Klassifizierung erfolgt in Anlehnung an DIN EN 13813.

Für die Planung ist zu beachten, dass die angegebenen Mindestanforderungen in Abhängigkeit von Nutzung und Belastung nicht zwangsläufig ausreichen.

Verbund, Trennschicht oder Dämmschicht: Welche Konstruktion ist geeignet?

Keramische Rüttelbeläge können abhängig von den baulichen Voraussetzungen in unterschiedlichen Konstruktionsarten ausgeführt werden.

Rüttelbelag im Verbund

Bei der Verbundkonstruktion wird der Bettungsmörtel mit dem tragenden Untergrund verbunden.

Voraussetzung ist ein ausreichend tragfähiger und geeigneter Untergrund. Verunreinigungen, lose Bestandteile und haftungsmindernde Rückstände müssen vor der Ausführung entfernt werden.

Rüttelbelag auf Trennschicht

Bei dieser Ausführungsart wird zwischen tragendem Untergrund und Bettungsmörtel eine Trennlage angeordnet.

Die Richtlinien beschreiben Anforderungen an die verwendeten Trennmaterialien sowie deren fachgerechte Verlegung.

Rüttelbelag auf Dämmschicht

Bei dieser Konstruktion liegt die Bettungsmörtelschicht auf einer geeigneten Dämmschicht.

Die Dämmstoffe müssen für die vorgesehenen Belastungen geeignet sein. Maßgebend sind insbesondere die ausreichende Tragfähigkeit und das zulässige Zusammendrückverhalten.

Planungshinweis: Die Entscheidung für eine Konstruktionsart muss unter Berücksichtigung der Belastungen, der Untergrundverhältnisse und der bauphysikalischen Anforderungen erfolgen.

Warum sind Bewegungsfugen bei Rüttelbelägen wichtig?

Bewegungsfugen ermöglichen die Aufnahme von Verformungen innerhalb der Belagskonstruktion. Solche Verformungen können beispielsweise durch Schwinden, Temperaturänderungen oder Belastungen entstehen.

Die AKQR-Richtlinien unterscheiden:

  • Gebäudetrennfugen
  • Rand- beziehungsweise Anschlussfugen
  • Feldbegrenzungsfugen

Gebäudetrennfugen sind im Rüttelbelag an gleicher Stelle und mindestens in gleicher Breite wie in der tragenden Konstruktion zu übernehmen.

Die Anordnung weiterer Bewegungsfugen richtet sich nach den baulichen Voraussetzungen, der Nutzung und dem gewählten Konstruktionsaufbau.

Ein fachgerecht abgestimmtes Fugenkonzept ist daher ein wesentlicher Bestandteil der Planung.

Wichtig: Bei Verbundbelägen können Bewegungsfugen im Rüttelbelag nicht zur Kompensation von Untergrundverformungen wie Kriechen und Schwinden verwendet werden.

Können keramische Rüttelbeläge mit Fußbodenheizung ausgeführt werden?

Ja. Die AKQR-Richtlinien beschreiben auch die Herstellung keramischer Rüttelbeläge mit integrierter Fußbodenheizung.

Die Heizleitungen werden dabei abhängig von der Konstruktion und dem verwendeten Heizsystem in die dafür vorgesehene Lage eingebracht.

Die Dämmung muss für die vorgesehene Beanspruchung geeignet sein. Bei der Ausführung sind unter anderem die ausreichende Mörtelüberdeckung, die sichere Lage der Heizleitungen und die konstruktiven Anforderungen an den gesamten Bodenaufbau zu berücksichtigen.

Weitere Einzelheiten enthält Kapitel 10 der AKQR-Richtlinien 2026.

Wann darf ein keramischer Rüttelboden genutzt werden?

Nach der Fertigstellung benötigt der Bettungsmörtel ausreichend Zeit zur Erhärtung. Als Richtwerte nennen die AKQR-Richtlinien:
ZeitpunktNutzung des Rüttelbodens
Nach 7 Tagen
Begehbarkeit
Nach 28 Tagen
Volle mechanische Belastung

Die tatsächliche Entwicklung der Festigkeit ist unter anderem temperaturabhängig. Die genannten Zeiträume setzen geeignete Erhärtungsbedingungen voraus.

Insbesondere bei frühzeitiger Nutzung, hohen Punktlasten und dem Einsatz von Flurförderzeugen sind die Festigkeitsentwicklung und die vorgesehenen Belastungen zu beachten.

Reinigung und Pflege keramischer Rüttelbeläge

Keramische Rüttelbeläge werden häufig in Bereichen eingesetzt, in denen gute Reinigungsfähigkeit und wirtschaftliche Unterhaltsreinigung wichtig sind.

Nach der Herstellung sind mögliche Rückstände von Fugenmaterial, Zementschleier oder anderen Verunreinigungen fachgerecht zu entfernen.

Die Richtlinien empfehlen für entsprechende Rückstände eine gründliche Reinigung mit geeigneten Reinigungsmitteln.

Der Einsatz saurer Reinigungsmittel kann bei ungeeigneter Anwendung zu chemischen Beanspruchungen zementärer Baustoffe führen.

Deshalb sind vor einer Reinigung die Materialverträglichkeit sowie die Empfehlungen der jeweiligen Hersteller zu berücksichtigen.

Wie erfolgt die Qualitätssicherung durch den AKQR?

Ein besonderes Merkmal des AKQR ist die regelmäßige Qualitätskontrolle der Mitgliedsunternehmen.

Die Qualitätssicherung umfasst sowohl die eingesetzten Materialien als auch die fachgerechte Verarbeitung und Ausführung der keramischen Bodenbeläge.

Zu den beschriebenen Prüf- und Überwachungsmaßnahmen gehören:

  • Überprüfung der Verlegeausführung auf Baustellen
  • Kontrolle des verwendeten Bettungsmörtels
  • Untersuchung von Verbund- und Festigkeitseigenschaften
  • Beurteilung der Ebenflächigkeit
  • Kontrolle ausgewählter Ausführungsdetails
  • Entnahme und Untersuchung von Materialproben
Die regelmäßige Überwachung dient dazu, eine gleichbleibend hohe Ausführungsqualität zu unterstützen und die Weiterentwicklung des Rüttelverfahrens fachlich abzusichern.

AKQR-Richtlinien und Planungsdokumente herunterladen

Die nachfolgenden Dokumente unterstützen Fachplaner, Architekten, Ausschreibende und ausführende Unternehmen bei unterschiedlichen Aufgaben.

AKQR-Richtlinien 2026 – Herstellung keramischer Bodenbeläge im Rüttelverfahren

Dokumenttyp: Technische Verarbeitungsrichtlinie
Ausgabe: September 2026
Herausgeber: Arbeitskreis Qualitätssicherung Rüttelbeläge (AKQR)

Inhalte: Geltungsbereich, Verlegeverfahren, tragender Untergrund, Mörtelzusammensetzung, keramische Bodenbelagsmaterialien, Baustellenbedingungen, Ausführung, Bewegungsfugen, Inbetriebnahme, Fußbodenheizung, Reinigung, Qualitätssicherung und normative Grundlagen.

Geeignet für: Fachplanung, technische Auslegung, Vorbereitung der Ausführung und Qualitätsbewertung keramischer Rüttelbeläge.

Leistungsverzeichnis – Keramische Bodenbeläge im Rüttelverfahren

Dokumenttyp: Ausschreibungs- und Planungsunterlage

Dieses Dokument unterstützt bei der Erstellung von Leistungsbeschreibungen und bei der Ausschreibung keramischer Bodenbeläge im Rüttelverfahren.

Es dient als Grundlage für die Formulierung von Leistungspositionen und die Beschreibung fachlicher Anforderungen an die Ausführung.

Geeignet für: Architekten, Ausschreibende, Fachplaner und bauausführende Unternehmen.

Frühere Ausgaben der AKQR-Richtlinien

Ältere Richtlinienausgaben können für die Dokumentation und fachliche Einordnung früherer Bauprojekte relevant sein.

Häufig gestellte Fragen zu den AKQR-Richtlinien

Was regeln die AKQR-Richtlinien?
Die AKQR-Richtlinien beschreiben die fachlichen Anforderungen zur Herstellung keramischer Bodenbeläge im Rüttelverfahren. Sie behandeln unter anderem Untergründe, Materialien, Mörtel, Verlegetechnik, Bewegungsfugen und Qualitätssicherung.
Welche AKQR-Richtlinien sind aktuell?
Die vorliegende Ausgabe stammt aus September 2026 und ersetzt die Richtlinien vom August 2021.
Wie dick muss ein keramischer Rüttelbelag sein?
Die erforderliche Gesamtdicke ergibt sich aus dem gewählten Konstruktionsaufbau. Die keramischen Fliesen und Platten müssen mindestens 14 mm dick sein. Für die Bettungsmörtelschicht gelten je nach Konstruktion Mindestdicken von 40 mm, 65 mm beziehungsweise 85 mm.
Sind Rüttelbeläge für hohe mechanische Belastungen geeignet?
Ja. Das Rüttelverfahren wird insbesondere für keramische Bodenbeläge in stark mechanisch beanspruchten gewerblichen und industriellen Bereichen eingesetzt. Die konkrete Belastbarkeit hängt unter anderem vom tragenden Untergrund, der keramischen Belagsqualität und dem konstruktiven Aufbau ab.
Welche Unterlagen benötige ich für die Ausschreibung eines Rüttelbodens?
Als fachliche Grundlage dienen die aktuellen AKQR-Richtlinien. Ergänzend unterstützt das Leistungsverzeichnis für keramische Bodenbeläge im Rüttelverfahren die Erstellung einer Leistungsbeschreibung.
Gibt es eine Qualitätssicherung für Rüttelbeläge?
Ja. Der AKQR organisiert eine regelmäßige Qualitätsüberwachung seiner Mitgliedsunternehmen. Dabei werden Materialien, Ausführung und ausgewählte Eigenschaften der hergestellten Beläge überprüft.

Fachinformationen und Kontakt

Der Arbeitskreis Qualitätssicherung Rüttelbeläge (AKQR) befasst sich mit der Qualitätssicherung und technischen Weiterentwicklung keramischer Bodenbeläge im Rüttelverfahren.

Für weiterführende Informationen über das Verfahren, die beteiligten Fachbetriebe und die Qualitätsüberwachung stehen die entsprechenden Bereiche dieser Website zur Verfügung.

Weiterführende Informationen:

Hinweis: Diese Webseite bietet eine zusammenfassende fachliche Orientierung. Für die Planung, Ausschreibung und Ausführung sind die vollständigen AKQR-Richtlinien, die projektspezifischen Anforderungen und die jeweils einschlägigen technischen Regelwerke zu berücksichtigen.