Qualitätszeichen
Der Anspruch an das Qualitätsniveau der Mitglieder des Arbeitskreis Qualitätssicherung Rüttelbeläge (AKQR) ist sehr hoch. Einer offiziellen Mitgliedschaft geht zunächst eine einjährige Probezeit voraus. In dieser Zeit werden Mitgliedsanwärter mindestens einmal beim Verlegen eines Bodenbelags im Rüttelverfahren begutachtet. Gleiches gilt für die Fliesenhersteller, deren Produktionsverfahren wenigstens einer Prüfung unterzogen werden.
Die Prüfungen umfassen die keramischen Fliesen und Platten, den Bettungsmörtel sowie die baustoffkundlichen, verarbeitungs- und anwendungstechnischen Erfordernisse zur Herstellung von Rüttelbelägen.
Für eine erfolgreiche Prüfung erhalten die Fachbetriebe ein Zertifikat und dürfen für ein Jahr das Siegel des Arbeitskreises Qualitätssicherung Rüttelbeläge führen. Die Tatsache, dass die Prüfung jedes Jahr von neuem abgelegt werden muss, sichert den Unternehmen immer den bestmöglichen Ausbildungsstand - und garantiert dem Kunden immer die optimale Arbeitsleistung. Das Prüfsiegel ist nur gültig mit der aktuellen Jahreszahl, außerdem muss der Fachbetrieb eine Überwachungsbescheinigung vorlegen können. Deshalb sollte der Auftraggeber stets darauf achten, dass der von ihm beauftragte Fliesenfachbetrieb ein Prüfsiegel mit der aktuellen Jahreszahl führt.